Wettbewerb Nr. 8: Informationstechnologien zur Unterstützung ortsvariabler Prozesse
Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt lobt den achten Wettbewerb im Rahmen des Sonderprogramms zum Aufbau der Informationsgesellschaft in Sachsen-Anhalt aus. Das Thema des Wettbewerbs lautet: “Informationstechnologien zur Unterstützung ortsvariabler Prozesse“.
Der Wettbewerb „Informationstechnologien zur Unterstützung ortsvariabler Prozesse“ wendet sich branchenübergreifend an kleine und mittlere Unternehmen sowie an Kompetenzpartner aus der Informationstechnologie-Branche in Sachsen-Anhalt.
Ziel des Wettbewerbs ist die Förderung des Einsatzes von Informations-, Kommunikations- und Medientechnologien (IKM – Technologien) und ihren Anwendungen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Sachsen-Anhalt.
Der Wettbewerb konzentriert sich dabei auf die Entwicklung und den Einsatz innovativer IT-Anwendungslösungen und -Dienstleistungen zur Unterstützung ortsvariabler Prozesse in KMU. Zweck der zu entwickelnden IT-Lösungen soll es dabei sein, zielgruppenspezifische geschäftliche Transaktionen und Kommunikationsprozesse zwischen Akteuren und Objekten, von denen mindestens einer/eines ortsveränderlich ist, zu unterstützen. Die zu entwickelnden Lösungen müssen nicht notwendigerweise drahtlos sein und sollten über eingeführte GPS und/oder Mobilfunkapplikationen hinausgehen.
Die teilnehmenden Unternehmen sollen dabei unterstützt werden, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, um durch die Entstehung neuer Anwendungen und Dienste neue Kundengruppen und Märkte erschließen zu können.
Projektgemeinschaften, bestehend aus kleinen und mittleren Unternehmen sowie Einrichtungen und Verbände als assoziierte Partner (auch außerhalb von Sachsen-Anhalt) werden aufgefordert, ihre umsetzungsfähigen Projektideen bis zum 13. Februar 2009 bei dem vom Projektträger (Investitionsbank Sachsen-Anhalt) beauftragten begleitenden Dienstleister in diesem Förderprogramm, der Teleport Sachsen-Anhalt GmbH, einzureichen. Einer Projektgemeinschaft müssen mindestens 2 KMU angehören, die ihren Hauptsitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben und das Vorhaben in Sachsen-Anhalt durchführen.
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 300.000 EUR pro Projektgemeinschaft. Dies gilt vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel durch das Land. Die Auswahl der besten 5 förderungswürdigen Projekte wird von einer unabhängigen Wettbewerbsjury in Form eines zweistufigen Bewertungs- und Selektionsverfahrens vorgenommen.