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Das Sonderprogramm zum Aufbau der Informationsgesellschaft in Sachsen-Anhalt |
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| Wettbewerb 9 "IKT für Gesundheit und Barrierefreiheit" | ||||||||
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Wer kann gefördert werden? Gefördert werden ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 06. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. EG Nr. L 124, S. 36) entsprechen, soweit sie sich zu Projektgemeinschaften zusammenschließen. Die Unternehmer dürfen nicht in Schwierigkeiten gemäß der Definition in Ziffer 2.1. der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien der Kommission vom 1.10.2004 (ABl. C 244/2) bzw. gemäß Art. 1 Abs. 7 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung sein oder bis zum 1. Juli 2008 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und nach dem 1. Juli 2008 aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten gekommen sein, wobei das Tatbestandsmerkmal „Unternehmen, die aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten gekommen“ begründet und nachgewiesen werden muss. Sonstige öffentliche Einrichtungen und Verbände ohne Gewinnorientierung, die keine Unternehmen im Sinne des Art. 87 Abs. 1 EG Vertrag sind, können sich als assoziierte Partner einer Projektgemeinschaft am Wettbewerb beteiligen, haben jedoch keinen Anspruch auf eine Förderung. Einer Projektgemeinschaft müssen mindestens zwei KMU angehören. Ferner müssen die Antragsteller ihren Hauptsitz oder jeweils eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben. Der Wettbewerbsaufruf „ITK für Gesundheit und Barrierefreiheit“ ist branchenübergreifend gestaltet. Antragstellende Projektpartner müssen daher keiner bestimmten Branche angehören. Die Einbindung sowohl von Anbietern als auch Nutzern von Informations-, Kommunikations- und Medientechnologien oder entsprechenden Diensten in das Projekt ist vorteilhaft. Freiberufler können sich innerhalb einer Projektgruppe auch am Wettbewerb beteiligen, sofern sie den Nachweis erbringen können, dass sie gemäß KMU-Definition als Kleinstunternehmen agieren und dass der potenzielle Mehrwert der ITK-Lösung innerhalb ihres Unternehmens zu verzeichnen ist. Wettbewerbskonzepte unter Beteiligung von Unternehmen von außerhalb Sachsen-Anhalts sind erwünscht, um den überregionalen Technologie- und Wissenstransfer zu unterstützen. Zu beachten ist hierbei, dass nur denjenigen Projektpartnern einer Projektgemeinschaft eine Förderung gewährt werden kann, die individuell die Fördervoraussetzungen erfüllen (KMU Kriterien, Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt etc.). Die Partner der Projektgemeinschaft legen Verträge über die Gestaltung der Zusammenarbeit innerhalb der Projektgemeinschaft insbesondere über die Verteilung der Aufgaben und die zu entrichtenden Vergütungen vor. Diese Regelungen werden mit der Erstellung einer Partnervereinbarung (Bestandteil der Antragsformulare in der Phase 2) getroffen. |
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