| Bezeichnung des Programms |
Sonderprogramm zum Aufbau der Informationsgesellschaft in Sachsen-Anhalt |
Titel des Wettbewerbsaufrufs
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IKT für Gesundheit und Barrierefreiheit |
| Zielsetzung |
- Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei der Anwendung und Nutzung digitaler Informations-, Kommunikations- und Medientechnologien (IKM-Technologien) als Schlüsseltechnologien
- Verbesserung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU
- Stärkung des Innovationsstandortes, Herausbildung regionalwirtschaftlicher Unternehmensnetzwerke in technologieorientierten Branchen, Schaffung neuer Dienste und Anwendungen
- Erhalt und Zuwachs an Beschäftigung, Verbesserung der Qualifikationsstruktur
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Was wird gefördert?
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Projekte, die
- den wirtschaftlichen Nutzen der IT-Lösung nachweisen können,
- eindeutig die positive Wirkung auf die Kommunikations-, Transaktions- oder Geschäftsprozesse, welche aus der Entwicklung/dem Einsatz der mobilen IT-Lösungen resultieren, belegen können,
- mit der angestrebten (mobilen) IT-Lösung eine Verknüpfung von ortsgebundenen und mobilen Diensten erzielen,
- der Verbesserung der Zugangsbedingungen zu Wissen und Informationen dienen,
- deutlich aufzeigen, dass es sich um eine Innovation mit echtem Mehrwert für den/die potenziellen Endnutzer sowie für das Land Sachsen-Anhalt handelt,
- belegen, dass die Projektergebnisse auch nach der 12monatigen Förderphase fortbestehen und durch die Integration in reale Geschäftsmodelle weitergeführt werden sowie dass die Projektergebnisse grundsätzlich auf mehrere Unternehmen und Branchen übertragbar sind.
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Wer wird gefördert?
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- Gefördert werden ausschließlich Projektgemeinschaften, bestehend aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Einer Projektgemeinschaft müssen mindestens zwei KMU angehören.
- Die Projektpartner müssen jeweils eine Betriebsstätte oder ihren Hauptsitz in Sachsen-Anhalt haben.
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Wie hoch ist die Zuwendung?
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- Die Zuwendung wird im Rahmen einer einmaligen Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Regelfall in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt;
- Projektgemeinschaften werden mit einem Zuschussbetrag von bis zu 300.000 EUR gefördert;
- Zuwendungen werden in der Regel für 12 Monate gewährt.
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Wo erhalten Interessenten weitere Informationen?
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- Wettbewerbsaufruf und Antragsformulare sind einzusehen unter: http://sonderprogramm.tsa.de;
- Informationsveranstaltungen für Antragsteller finden an folgenden Tagen statt:
Die, 12.1.2010, 10:00 - 12:30, Ort Investitionsbank, Magdeburg, Domplatz 12 (bitte im EG am Empfang melden)
- Do, 14.1.2010, 10:00-12:30 (IGZ Barleben, Raum wird ausgeschildert)
Zur besseren Disposition der Räumlichkeiten bitten wir Sie um kurze formlose Anmeldung per Email an sonderprogramm@tsa.de
- Telefonische Beratung bei der Antragsbearbeitung leistet die IB – Investitionsbank Sachsen-Anhalt unter: 0391 – 589 19 78.
- Konzeptionelle Hilfestellung erhalten Sie jederzeit bei Teleport unter Tel.: 039203-82556.
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