Europäische Strukturfonds
Sachsen-Anhalt 
Das Sonderprogramm zum Aufbau der
Informationsgesellschaft in Sachsen-Anhalt
  Wettbewerb 9 "IKT für Gesundheit und Barrierefreiheit"   
Das Wappen des Bundeslandes Sachsen-Anhalt Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investitionsbank Sachsen Anhalt

Das wichtigste im Überblick

Bezeichnung des Programms  Sonderprogramm zum Aufbau der Informationsgesellschaft in Sachsen-Anhalt 
Titel des Wettbewerbsaufrufs
IKT für Gesundheit und Barrierefreiheit
Zielsetzung
  • Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei der Anwendung und Nutzung digitaler Informations-, Kommunikations- und Medientechnologien (IKM-Technologien) als Schlüsseltechnologien
  • Verbesserung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU
  • Stärkung des Innovationsstandortes, Herausbildung regionalwirtschaftlicher Unternehmensnetzwerke in technologieorientierten Branchen, Schaffung neuer Dienste und Anwendungen
  • Erhalt und Zuwachs an Beschäftigung, Verbesserung der Qualifikationsstruktur
Was wird gefördert?
Projekte, die
  • den wirtschaftlichen Nutzen der IT-Lösung nachweisen können,
  • eindeutig die positive Wirkung auf die Kommunikations-, Transaktions- oder Geschäftsprozesse, welche aus der Entwicklung/dem Einsatz der mobilen IT-Lösungen resultieren, belegen können,
  • mit der angestrebten (mobilen) IT-Lösung eine Verknüpfung von ortsgebundenen und mobilen Diensten erzielen,
  • der Verbesserung der Zugangsbedingungen zu Wissen und Informationen dienen,
  • deutlich aufzeigen, dass es sich um eine Innovation mit echtem Mehrwert für den/die potenziellen Endnutzer sowie für das Land Sachsen-Anhalt handelt,
  • belegen, dass die Projektergebnisse auch nach der 12monatigen Förderphase fortbestehen und durch die Integration in reale Geschäftsmodelle weitergeführt werden sowie dass die Projektergebnisse grundsätzlich auf mehrere Unternehmen und Branchen übertragbar sind.
Wer wird gefördert?
  • Gefördert werden ausschließlich Projektgemeinschaften,  bestehend aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Einer Projektgemeinschaft müssen mindestens zwei KMU angehören.  
  • Die Projektpartner müssen jeweils eine Betriebsstätte oder ihren Hauptsitz in Sachsen-Anhalt haben.
Wie hoch ist die Zuwendung?
 
  • Die Zuwendung wird im Rahmen einer einmaligen Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Regelfall in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt;
  • Projektgemeinschaften werden mit einem Zuschussbetrag von bis zu 300.000 EUR gefördert;
  • Zuwendungen werden in der Regel für 12 Monate gewährt.
Wo erhalten Interessenten weitere Informationen?
  • Wettbewerbsaufruf und Antragsformulare sind einzusehen unter: http://sonderprogramm.tsa.de
  • Informationsveranstaltungen für Antragsteller finden an folgenden Tagen statt:

    Die, 12.1.2010, 10:00 - 12:30, Ort Investitionsbank, Magdeburg, Domplatz 12 (bitte im EG am Empfang melden)
  • Do, 14.1.2010, 10:00-12:30 (IGZ Barleben, Raum wird ausgeschildert)

    Zur besseren Disposition der Räumlichkeiten bitten wir Sie um kurze formlose Anmeldung per Email an sonderprogramm@tsa.de

  • Telefonische Beratung bei der Antragsbearbeitung leistet die IB – Investitionsbank Sachsen-Anhalt unter: 0391 – 589 19 78.
  • Konzeptionelle Hilfestellung erhalten Sie jederzeit bei Teleport unter Tel.: 039203-82556.