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Das Sonderprogramm zum Aufbau der Informationsgesellschaft in Sachsen-Anhalt |
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| Wettbewerb 9 "IKT für Gesundheit und Barrierefreiheit" | ||||||||
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Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Förderung wird im Rahmen einer einmaligen Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an KMU in Höhe von bis zu 50 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben unter Beachtung der beihilferechtlich möglichen Höchstgrenzen gewährt, wobei der für ein Projekt maximal mögliche Förderbetreg durch Deckelung begrenzt werden kann. Unter Dienstleistungen Dritter bzw. Fremdleistungen können Ausgaben gefördert werden, die von Drittfirmen im Rahmen des Projektes realisiert werden. Diese dürfen max. 40. v. H. der förderfähigen Projektausgaben betragen. Bei der Vergabe von Leistungen an Dritte sind die vergaberechtlichen Bestimmungen, insbesondere der VOL, VOF und VOB, einzuhalten. Förderfähig sind Investitionen in materielle und/oder immaterielle Vermögenswerte z. B. Anlagen, Maschinen, Ausrüstungsgüter beziehungsweise Patentrechte, Lizenzen und nicht patentiertes Fachwissen, außer für Grundstücke, Gebäude und die Beschaffung von Kraftfahrzeugen. Die Bezuschussung wird in der Regel für ein Jahr gewährt. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann auf Antrag eine Verlängerung innerhalb des letzten Haushaltsjahres erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. |
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